Förderrichtlinien zum Download (PDF)
Welche Bedingungen gelten für die Förderung wissenschaftlicher Forschungen durch die Herbert und Elsbeth Weichmann-Stiftung?
1. Die Förderanträge müssen mit dem Stiftungszweck in Einklang stehen. Die Stiftungssatzung führt dazu aus: „Ausschließlicher und unmittelbarer Zweck der Stiftung ist, das Wirken der demokratischen Opposition im Exil gegen die totalitäre Herrschaft Hitlers sowie der Folgen dieses Wirkens für Deutschland nach dem Kriege in Erinnerung zu rufen und diese Erinnerung für künftige Generationen zu bewahren.“ (§ 2, Abs. 1 der Satzung der Herbert und Elsbeth Weichmann-Stiftung).
Zur Erläuterung: Die Herbert und Elsbeth Weichmann-Stiftung will mit Blick auf ihren Satzungszweck der Erforschung des politischen Exils auf unterschiedlichen Ebenen Impulse geben.
Berücksichtigt werden können Förderanträge, die sich über konkrete Formen der politischen Opposition hinaus auch mit Formen literarischer und künstlerischer Auseinandersetzung mit NS-Herrschaft, Totalitarismus, Ausgrenzung und Exil beschäftigen.
Insofern sich die Erinnerung an Nationalsozialismus und Exil zunehmend mit der Frage nach dem Umgang mit anderen Exilen, nicht zuletzt mit Fluchtgeschichten in der Gegenwart, verbindet, ermöglicht das Förderkonzept in Einzelfällen auch eine Öffnung auf andere historische Epochen und Phänomene, um eine größere zeitliche Perspektive zur Einordnung des Exils während der NS-Herrschaft zu eröffnen.
Projekte, die zur Entwicklung und Reflexion neuerer Forschungsperspektiven in der Exilforschung beitragen, innovative Fragestellungen entwickeln, neue Methoden erproben und auf diese Weise der Erforschung des Exils während der NS-Zeit Impulse geben, finden ebenfalls Berücksichtigung.
Die Antragsteller werden gebeten, in den Begleitschreiben zu den Anträgen diese Potenziale deutlich zu machen.
Die Stiftung vergibt Forschungsaufträge, veranstaltet Vorträge und Tagungen, gibt die „Schriften der Herbert und Elsbeth Weichmann-Stiftung“ heraus und unterstützt auf Antrag Forschungsvorhaben und Dissertationen durch Beihilfen.
2. Die Förderung von Forschungsvorhaben erfolgt in der Regel durch
- Beihilfen zur Drucklegung wissenschaftlicher Monographien, Sammelwerke, Editionen und von Hilfsmitteln der Forschung (Anlage A)
- Beihilfen für Archivreisen und Sachausgaben im Rahmen wissenschaftlicher Forschung (Anlage B)
- Beihilfen für die Durchführung von und die Teilnahme an wissenschaftlichen Veranstaltungen (Anlage C)
3. Anträge auf Förderung sind an die Geschäftsstelle der Herbert und Elsbeth Weichmann-Stiftung, Kehrwieder 12, 20457 Hamburg, zu richten. Der Stiftungsvorstand entscheidet unter Beziehung einer gutachterlichen Empfehlung des Wissenschaftlichen Beirats.
Anträge sollten bis zum 1. März eines Jahres (für die Frühjahrssitzung des Beirats) bzw. bis zum 1. September (für dessen Herbstsitzung) der Geschäftsstelle elektronisch per Mail zugesandt werden. Der Email sind folgende Unterlagen im PDF-Format hinzuzufügen: ein unterschriebener Förderantrag sowie weitere förderrelevante Unterlagen (siehe Förderbedingungen).
4. Von Werken, die die Stiftung durch Druckkostenzuschüsse oder Sachbeihilfen gefördert hat, sind ihr in der Regel 2 kostenlose Belegexemplare zu überlassen. Im Einzelfall kann die Stiftung unter Berücksichtigung des Verkaufspreises, der im Verlagsvertrag vereinbarten Freistücke und der Höhe der gewährten Beihilfe die Zahl der Belegexemplare verändern.
Anlage A
Richtlinien für die Vergabe von Druckbeihilfen
1. Es werden in der Regel Dissertationen und Habilitationsschriften sowie Arbeiten ausgewiesener Wissenschaftler (Monographien, Sammelwerke, Quelleneditionen und Hilfsmittel der Forschung) gefördert.
2. Der Antrag auf Druckkostenbeihilfe muss vom Verfasser oder Herausgeber gestellt werden. Die folgenden Unterlagen sind beizufügen:
- der vollständige und endgültige Text der Arbeit. Die Veröffentlichung soll benutzerfreundlich eingerichtet sein, also nach Möglichkeit Indices (Personen und Organisationsregister) und ein Resümee der Forschungsergebnisse enthalten;
- Lebenslauf des Antragstellers unter Berücksichtigung des wissenschaftlichen Werdeganges, ggfs. mit Schriftenverzeichnis;
- im Falle von Dissertationen und Habilitationsschriften die gutachterliche Empfehlung eines Betreuers;
- Vertragsangebot von einem Verlag, das sich hinsichtlich der Kalkulation, Ausstattung, Auflage, Frei-, Beleg- und Rezensionsexemplare, Autorenpflichten und -vergütung im Rahmen der bei vergleichbaren Veröffentlichungen üblichen Konditionen halten muss.
3. Mit der Annahme einer Druckbeihilfe sind folgende Verpflichtungen des Autors oder Herausgebers verbunden:
- Die Veröffentlichung muss auf der dem Titel gegenüberliegenden Seite den Vermerk tragen: „Veröffentlicht mit Unterstützung der Herbert und Elsbeth Weichmann-Stiftung Hamburg“
- In der Einleitung oder dem Vorwort ist auf die Druckkostenbeihilfe hinzuweisen.
- Die zwei kostenlosen Belegexemplare sind der Stiftung unverzüglich nach Verlagsauslieferung zur Verfügung zu stellen; der Stiftung muss die Möglichkeit eingeräumt werden, für eigene Zwecke weitere Exemplare zum Buchhandelsrabatt zu erwerben. Der Beihilfeempfänger ist gehalten, die ihm bekanntwerdenden Buchbesprechungen in einer Kopie an die Stiftung weiterzugeben.
4. Im Übrigen gelten die im Bewilligungsbescheid genannten Bedingungen.
Anlage B
Richtlinien für die Vergabe von Sachbeihilfen
1. Vergeben werden Beihilfen zur Finanzierung von auswärtigen Archivstudien (Reise- und Aufenthaltskosten), zur Herstellung von Arbeitsunterlagen (z.B. Kopierkosten), für Aufwendungen zur Quellensicherung (z.B. Verfilmungskosten; Erwerbung privater Papiere) sowie in besonders begründeten Fällen zur Abgeltung von Leistungen Dritter (z.B. Übersetzungskosten; Transkriptions- oder Redaktionskosten bei Editionen). In der Regel werden nur Dissertationen und Habilitationsschriften sowie Arbeiten ausgewiesener Wissenschaftler (Monographien, Quelleneditionen und Hilfsmittel der Forschung) gefördert. Das Forschungsvorhaben muss so weit fortgeschritten sein, dass die Qualität des Arbeitsergebnisses bereits erkennbar ist. Bei Aufwendungen zur Quellensicherung ist die Übernahme des Schriftguts durch eine archivische Einrichtung in der Bundesrepublik Deutschland Bedingung.
2. Dem Antrag sind folgende Unterlagen beizufügen:
- eine ausführliche Darlegung von Zielsetzung und Stand des Projekts mit einem Zeitplan der bis zu seinem Abschluss nötigen Arbeitsschritte;
- ein tabellarischer Lebenslauf des Antragstellers unter Berücksichtigung des wissenschaftlichen Werdeganges, ggfs. mit Schriftenverzeichnis;
- im Falle von Dissertationen und Habilitationsschriften die gutachterliche Empfehlung eines Betreuers;
- eine begründete Darlegung der zu fördernden Maßnahme mit Kosten- und Zeitplan.
3. Mit der Annahme der Sachbeihilfe verpflichtet sich der Empfänger:
- in der Einleitung oder dem Vorwort des fertiggestellten Manuskripts bzw. der Veröffentlichung auf die Beihilfe der Herbert und Elsbeth Weichmann-Stiftung hinzuweisen;
- der Stiftung zwei kostenlose Belegexemplare des Manuskripts bzw. der Veröffentlichung unverzüglich nach Fertigstellung oder nach Verlagsauslieferung zur Verfügung zu stellen. Bei einer Verlagspublikation muss der Stiftung die Möglichkeit eingeräumt werden, für eigene Zwecke weitere Exemplare zum Buchhandelsrabatt zu erwerben. Der Beihilfeempfänger ist gehalten, die ihm bekannt gewordenen Buchbesprechungen in einer Kopie an die Stiftung weiterzugeben.
- nach Rückkehr von auswärtigen Archivstudien der Stiftung einen Bericht über den Erfolg der Reise und eine Einschätzung von Inhalt und Qualität des gefundenen Materials zukommen zu lassen.
- bei langfristigen Projekten die Stiftung jährlich über den Stand der Arbeit zu informieren.
4. Im Übrigen gelten die im Bewilligungsbescheid genannten Bedingungen.
Anlage C
Richtlinien für die Vergabe von Beihilfen für wissenschaftliche Veranstaltungen
1. Vergeben werden Zuschüsse zu den Kosten von Tagungen, Kolloquien oder Diskussionsforen, die von universitären Einrichtungen, Forschungsinstituten und wissenschaftlichen Vereinigungen veranstaltet werden. Die Gesamtkosten der Veranstaltung sollen zum überwiegenden Teil durch die Eigenleistung des Veranstalters und/oder der Teilnehmer bzw. durch anderweitige Mittel gedeckt sein. Für die Teilnahme an wissenschaftlichen Veranstaltungen können Zuschüsse zu den Reise- und Aufenthaltskosten gewährt werden.
2. Dem Antrag sind folgende Unterlagen beizufügen:
- eine ausführliche Darlegung der wissenschaftlichen Zielsetzungen durch den oder die Veranstalter;
- das (vorläufige) Programm mit dem Verzeichnis der in Aussicht genommenen Referenten und ihrer Beiträge;
- Angaben zur voraussichtlichen Zusammensetzung des weiteren Teilnehmerkreises; ein detaillierter Finanzierungsplan;
- Angaben zur voraussichtlichen Publikation der Veranstaltungsergebnisse (z.B. Vervielfältigung der Referattexte; Sammelband).
- bei Beantragung von individuellen Reise- und Aufenthaltsbeihilfen Einladung und Programm des Veranstalters, eine Darlegung des besonderen wissenschaftlichen Interesses an der Veranstaltungsteilnahme sowie eine Aufstellung der voraussichtlich entstehenden Teilnahmekosten.
3. Mit der Annahme einer Beihilfe verpflichten sich die Veranstalter:
- in Ankündigungen, Einladungen und Programmen sowie in den Veröffentlichungen der Veranstaltungsbeiträge auf die Unterstützung durch die Herbert und Elsbeth Weichmann-Stiftung hinzuweisen und
- der Stiftung ggfs. kostenlose Belegexemplare der vervielfältigten oder veröffentlichten Veranstaltungsergebnisse zu überlassen.
- Der Stiftung einen Nachweis über die angefallenen Kosten bzw. eine Spendenbescheinigung über den erhaltenen Betrag zukommen zu lassen.
4. Der Empfänger einer Reise- und Aufenthaltsbeihilfe verpflichtet sich:
- der Stiftung einen Bericht über die Veranstaltung und ggfs. den Text seines Konferenzbeitrages zu überlassen und
- bei einer Veröffentlichung des Konferenzbeitrags auf die Beihilfe der Stiftung in einer Anmerkung hinzuweisen.
5. Im Übrigen gelten die im Bewilligungsbescheid genannten Bedingungen.
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